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Vereinbaren Sie Ihren Termin bei uns bequem per E-Mail an info@praxis-bs.at oder während unserer Ordinationszeiten per Telefon unter 05224 941 00.

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Unsere Ordinations­zeiten

Mo-Mi, Fr: 8.00-12.00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung auch „After Work“

Unser Team (v.l.): Denise Schwenninger, Dr. Daniel Basic, Alexandra Abart, Dr. Christoph Schwenninger, Michaela Praznik

Hier finden Sie uns

Unsere Praxis befindet sich im 1 . Stock des Haus Moriel an der Bundesstraße zwischen Volders und Wattens.

Wahlarztpraxis Dr. med. Christoph Schwenninger und Fachärztin Denise Schwenninger

Praxisgemeinschaft Dr. Basic & Dr. Schwenninger

Innsbrucker Straße 61, 6111 Volders

Telefon: +43 (0) 5224 941 00

Fax: +43 (0) 5224 941 00 18

Web: www.praxis-bs.at

Anfahrtskarte Anfahrt

Kartendaten © 2024 Google Maps

  • Bei Verhinderung

    Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können bitten wir um telefonische Terminabsage mindestens 24 Stunden vorher. Bei unentschuldigtem Terminversäumnis müssen wir ein Ausfallshonorar, abhängig von der Dauer des geplanten Termins, verrechnen.

  • Beratungs- und Behandlungszeit

    Als Wahlarztpraxis nehmen wir uns umfassend und exklusiv Zeit für Sie. Wir legen sehr viel Wert auf eine detaillierte Beratung zu konservativen, minimal-invasiven und chirurgischen Therapien sowie zu Präventionsmöglichkeiten. Wir finden für Ihre Beschwerden und gesundheitlichen Anliegen die individuelle Lösung!

  • Kosten Wahlarztpraxis

    Beim Wahlarzt besteht kein Vertrag mit einer Krankenversicherung. Behandlung und Abrechnung erfolgen wie bei einem Privatpatienten. Ein Teil der Kosten übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse. Die Rechnungen enthalten detaillierte Auflistungen der Leistungen und nach Bezahlung können sie zur Kostenrückerstattung bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Gerne übernehmen wir das bei Bezahlung vor Ort für Sie.

    Welche Leistungen teilweise oder ganz rückerstattet werden, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse bzw. Versicherung. Ausgewählte Therapien und Behandlungen wie etwa die Stoßwellenbehandlung gelten größtenteils als Privatleistung und können gegebenenfalls bei Ihrer Zusatzversicherung eingereicht werden. Zur Abschätzung der Kosten können Sie sich gern bei unseren Assistentinnen informieren!

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